Auswahl des Chirurgen bei Schönheitsoperationen.

Wer eine Schönheitsoperation plant, sollte den Arzt sorgfältig auswählen. Denn die allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen „Schönheitschirurg“ oder „kosmetischer/ästhetischer Chirurg“ sind keine rechtlich geschützten Berufsbezeichnungen. Sie können von jedem Arzt geführt werden und sagen nichts über die Qualifikation des Arztes aus. 

Die Wahl eines kompetenten Chirurgen mit Facharzttitel im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie ist daher ein zentraler Aspekt, um im Vorfeld das Risiko des Eingriffes möglichst gering zu halten und die bestmögliche Grundlage für eine erfolgreiche Operation zu schaffen. 

Neben dieser fachlichen Qualifikation sind aber auch weitere Kriterien wie Weiterbildungen, OP-Erfahrungen und Seriosität des Arztes entscheidend. Die wichtigsten Kriterien, die bei der Arztwahl berücksichtigt werden sollten, sind im Folgenden zusammengefasst.

 

Fachliche Qualifikation: Facharztausbildung und Weiterbildungen.

Bei der Wahl eines geeigneten Chirurgen für die Schönheitsoperation sollten Patienten unbedingt auf die Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ Acht geben. Seit 2005 ist dieser Facharzttitel gesetzlich anerkannt und belegt die Qualifikation des Chirurgen. 

Ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hat nach seinem Medizinstudium eine mindestens sechsjährige Ausbildung durchlaufen, in der er umfangreiche fachliche Kenntnisse und Operationserfahrungen im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie erworben hat. 

Im Gegensatz zu diesem Facharzttitel ist bei den allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen „Schönheitschirurg“, „kosmetischer Chirurg“ oder „ästhetischer Chirurg“ äußerste Vorsicht geboten. Diese Bezeichnungen sind rechtlich nicht geschützt und können daher von jedem beliebigen Arzt geführt werden. Über die fachliche Qualifikation des Arztes sagen sie aber in keiner Weise etwas aus. 

Um Operationswillige bei der Suche nach einem qualifizierten Facharzt zu unterstützen, stellen verschiedene Fachgesellschaften wie die DGPRÄCDGÄPC und VDÄPC auf ihrer Webseite eine Arztsuche-Funktion und/oder eine alphabetische Facharztliste zur Verfügung. 

Weiterhin empfiehlt sich, einen plastischen Chirurgen auszuwählen, der regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt und somit sein fachliches Wissen und seine praktischen Fähigkeiten auf einem aktuellen und hohen Niveau hält.

 

OP-Erfahrung.

Zusätzlich zur Qualifikation als Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie sollte der Chirurg ausreichend Erfahrung mit dem geplanten Eingriff haben. Denn nur dann kann die notwendige Routine und Sicherheit gewährleistet werden. Im besten Fall hat sich der Operateur auf einen Teilbereich der ästhetischen Chirurgie spezialisiert, zu dem auch der gewünschte Eingriff zu zählen ist. In der Regel können Patienten auch im Verlauf des Aufklärungsgespräches vor der Operation entweder durch eigene Fragen oder Fragen des Arztes einen ersten Eindruck von den Erfahrungen des Arztes mit der geplanten Operation gewinnen. 

Bei Schönheitsoperationen im Gesichtsbereich können im Übrigen auch Hals-Nasen-Ohren Fachärzte oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen mit der Zusatzqualifikation „Plastische Operationen“ für den Eingriff geeignet sein.

 

Seriöses Auftreten und ausführliche Beratung im Vorgespräch.

Im Vorfeld einer Schönheitsoperation ist ein Beratungsgespräch mit mindestens einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie notwendig. Neben Einzelheiten zum Ablauf und zu den Techniken der Operation müssen mögliche Komplikationen des Eingriffes Gegenstand dieses Gespräches sein. Wichtig ist außerdem, dass der Patient Gelegenheit dazu hat, Fragen zu stellen. Auch bei später auftretenden Fragen sollte der Patient den Arzt per Email oder Telefon kontaktieren können. 

Ein seriöser Chirurg zeichnet sich dadurch aus, dass er sich für die Beweggründe und Vorgeschichte des Patienten interessiert, eventuelle Vorerkrankungen berücksichtigt und alternative Behandlungsmethoden in Betracht zieht. Von unrealistischen Wünschen und Lifestyle-Operationen (z.B. Katzenaugen) sollte er abraten. Will der Chirurg mehr operieren, als der Patient ursprünglich beabsichtigt hat oder neue, nicht hinreichend getestete Techniken/ Materalien bei der Operation einsetzen, ist die Seriösität des Chirurgen in Frage zu stellen. 

Nach ausreichender Bedenkzeit sollten sich Patienten aus eigener Überzeugung für den Eingriff entscheiden und sich in keinem Fall zu einer Operation überreden lassen. Von zu kurzfristig gelegten Operationsterminen, die nicht genug Bedenkzeit für eine gut durchdachte Entscheidung gewähren oder zu denen der Arzt womöglich drängt, ist dringend abzuraten.

 

Empfehlungen und Erfahrungen.

Neben online durchsuchbaren Facharzt-Listen von Fachgesellschaften können sich Operationswillige bei ihrer Suche nach einem plastisch-ästhetischen Chirurgen auch an ihren Hausarzt wenden. Dieser hat womöglich schon Patienten nach einer Schönheitsoperation gesehen und kann einen kompetenten Chirurgen empfehlen.
Auch besteht die Möglichkeit, sich bei Freunden und Bekannten zu erkundigen, die bereits Erfahrungen mit Schönheitsoperationen gesammelt haben oder sich im Internet nach Patientenbewertungen und Erfahrungsberichten zu erkundigen.

Um sich ein besseres Bild von den operativen Fähigkeiten des Arztes zu machen, kann sich der Patient auch aus der Kartei des Chirurgen legitimierte Bilder von seinen Patienten vor und nach der Operation zeigen lassen.

 

Klinik oder Praxis.

Die meisten plastisch-ästhetischen Operationen können in Praxen oder Privatkliniken vorgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ausreichende räumliche Ausstattung (z.B. aseptischer Operationssaal) und geeignetes Personal (Operateur, Anästhesist, geschulte Operationsschwestern) zur Verfügung stehen. Viele niedergelassene Plastische Chirurgen verfügen außerdem über Belegbetten in Krankenhäusern und können die Operationen dort durchführen. Bei größeren Eingriffen ist aufgrund der verbesserten Infrastruktur ein Krankenhaus zu empfehlen. Unabhängig davon, wo die Operation stattfindet, sollten Operateur, Anästhesist und OP-Personal auch nach der Operation rund um die Uhr erreichbar sein, um bei einem Notfall eingreifen zu können.

 

Kosten der Schönheitsoperation.

Da ein plastisch-ästhetisch Eingriff aus medizinischer Sicht meist nicht notwendig ist, muss der Patient die Kosten einer solchen Operation in den allermeisten Fällen selbst übernehmen. Eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgt in der Regel nicht. Zudem ist die GKV sogar rechtlich dazu verpflichtet, den Versicherten an Folgekosten eines solchen medizinisch nicht notwendigen Eingriffes angemessen zu beteiligten (SGB V, § 52). Der Plastische Chirurg hat den Patienten im Vorgespräch über diesen Sachverhalt aufzuklären. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko zu versichern. 

Die Entstehung der Operationskosten und eventueller Folgekosten muss für den Patienten nachvollziehbar sein. Der Operateur sollte hierfür einen Kostenvoranschlag erstellen, der alle Kosten für den Eingriff sowie für die Narkose und den Klinikaufenthalt miteinschließt. Die spätere Rechnung ist hierbei auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstellen, nach der die Kosten für die Beratung und die Erstuntersuchung getrennt auszuweisen sind. 

In der Regel muss der Patient am Tag der Operation eine Vorauszahlung in Höhe des Kostenvoranschlages leisten. Erste Anzahlungen für die Operation im Vorgespräch sind dagegen unüblich.